Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Zustandekommen des Vertrages

Ein Vertrag ist geschlossen, sobald der Vertragspartner von textgewandt (im Folgenden: Kunde) ein Angebot von Ute Harland (im Folgenden: textgewandt) schriftlich, mündlich, fernmündlich oder per elektronischer Datenübertragung annimmt. textgewandt ist an seine Angebote sechs Wochen lang gebunden. Nach Ablauf dieser Zeit kann textgewandt ein neues Angebot abgeben oder das vorhandene Angebot verlängern.

§ 2 Einbeziehung der allgemeinen Geschäftsbedingungen

(1) textgewandt erbringt seine PR-, Lektorats- und Übersetzungsdienstleistungen (im Folgenden: Leistungen) ausschließlich auf der Grundlage dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen, auch wenn diese nicht nochmals ausdrücklich vereinbart und vorgelegt werden. Mit der Erteilung eines Auftrags an textgewandt durch Unternehmen gelten diese allgemeinen Geschäftsbedingungen als angenommen.

(2) Von diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Regelungen werden nur wirksam, wenn textgewandt sie in Schriftform bestätigt. Insbesondere die Abweichung von diesem Schriftformerfordernis und Vertragsänderungen nach Vertragsabschluss bedürfen der Schriftform.

(3) Für Verträge mit textgewandt gelten ausschließlich diese allgemeinen Geschäftsbedingungen. Andere Bedingungen werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn textgewandt ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.

(4) textgewandt ist jederzeit berechtigt, diese Geschäftsbedingungen einschließlich aller Anlagen mit einer angemessenen Ankündigungsfrist zu ändern oder zu ergänzen. Unternehmen können den geänderten oder ergänzten Bedingungen innerhalb von zwei Wochen nach der Ankündigung, spätestens jedoch zum Zeitpunkt ihres Inkrafttretens, widersprechen, andernfalls werden sie entsprechend der Änderung oder Ergänzung wirksam. Privatpersonen müssen den geänderten oder ergänzten Bedingungen ausdrücklich zustimmen. Widerspricht der Kunde fristgemäß bzw. stimmt er nicht ausdrücklich zu, so ist textgewandt berechtigt, den Vertrag zu dem Zeitpunkt zu kündigen, an dem die geänderten oder ergänzten Geschäftsbedingungen in Kraft treten. Nimmt textgewandt dieses Recht nicht wahr, gelten weiter die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses maßgeblichen Geschäftsbedingungen.

§ 3 Leistungsumfang

(1) Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen, die textgewandt mündlich, fernmündlich, schriftlich, per Datenübertragung oder auf dieser Internetseite bekannt macht. Darüber hinausgehende oder ergänzende Leistungen können im Einzelfall vereinbart werden.

(2) Leistungen, die textgewandt erbringt, obwohl sie nicht Bestandteil des Vertrages sind, sind zusätzliche Leistungen. Auf zusätzliche Leistungen besteht kein Anspruch, sie können jederzeit und ohne vorherige Ankündigung eingestellt werden. Daraus ergeben sich für den Kunden kein Minderungs-, Erstattungs- oder Schadensersatzanspruch und kein Kündigungsrecht.

(3) Alle von textgewandt erbrachten Leistungen dürfen nur für die vereinbarte Nutzungsart und Zweckbestimmung im vertraglich vereinbarten Umfang genutzt werden. Für alle überlassenen Texte gilt im Zweifel das einfache Nutzungsrecht. Jede andere oder weitergehende Nutzung, auch in Auszügen, sowie die Nachahmung oder Veränderung ist nur mit ausdrücklicher Einwilligung von textgewandt, insbesondere nach Vereinbarung eines zusätzlichen Nutzungsentgelts, erlaubt.

(4) Im Rahmen des vom Kunden erteilten Auftrags besteht für textgewandt Gestaltungsfreiheit. Reklamationen aus reinen Geschmacksgründen sind ausgeschlossen, wenn textgewandt die Vorgaben des Kunden eingehalten hat. textgewandt legt dem Kunden einen Textentwurf zur Abstimmung vor. Reagiert der Kunde nicht innerhalb von sieben Tagen, gilt der Entwurf als angenommen.

§ 4 Nutzung der Leistungen Dritter

(1) Zur Erbringung von Leistungen kann textgewandt nach Bedarf mit Partnerunternehmen zusammenarbeiten.

(2) textgewandt erbringt seine Leistungen grundsätzlich auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Dies kann auch Kooperationen mit oder Auftragsvermittlungen an ausländische Partnerfirmen einschließen.

§ 5 Leistungshindernisse

(1) Leistungsverzögerungen oder ‑beeinträchtigungen aufgrund höherer Gewalt oder aufgrund von Ereignissen, die textgewandt das Erbringen der Leistungen wesentlich erschweren, hat textgewandt nicht zu vertreten. In diesen Fällen verlängert sich die für die Erbringung der Leistung vereinbarte Frist um die Zeit, in der das Leistungshindernis bestand.

(2) Bei erheblichen, nicht zu beseitigenden Leistungsbeeinträchtigungen ist der Kunde berechtigt, seine Zahlungsverpflichtungen zu mindern. Weitergehende Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche, stehen ihm nicht zu.

(3) Leistungsverzögerungen, die der Kunde selbst verursacht, vor allem indem er zur Erfüllung des Auftrags nötige Informationen nicht termingerecht zur Verfügung stellt, und durch alle anderen Maßnahmen, die textgewandt die Leistungen wesentlich erschweren oder unmöglich machen, führen nicht zum Verzug.

§ 6 Pflichten des Kunden

(1) Der Kunde ist verpflichtet, die vereinbarten Eigenleistungen fristgemäß zu erbringen sowie die Leistungen von textgewandt ordnungsgemäß und nicht zu anderen als den vereinbarten Zwecken zu nutzen.

(2) Der Kunde hat den Rechnungsbetrag binnen 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug per Überweisung zu bezahlen.

(3) Befindet sich der Kunde in Zahlungsverzug, ist textgewandt berechtigt, während dieser Zeit weitere Leistungen einzustellen.

(4) Rechnungsbeträge, mit denen der Kunde sich in Verzug befindet, können ab Verzugseintritt mit acht Prozentpunkten pro Jahr (für Privatpersonen fünf Prozentpunkte) über dem Basiszinssatz verzinst werden. Etwaige Rabatte entfallen bei Zahlungsverzug, bei gerichtlichen oder außergerichtlichen Vergleichsverfahren, bei Konkurs und bei Einleitung des gerichtlichen Verfahrens.

(5) Gerät ein Kunde in Verzug, kann textgewandt das Vertragsverhältnis fristlos kündigen.

§ 7 Haftungsbeschränkung

(1) textgewandt haftet nicht für die inhaltliche Richtigkeit der im Auftrag des Kunden verfassten Texte.

(2) Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit, Verschulden bei Vertragsabschluss, positiver Forderungsverletzung und unerlaubter Handlung sind für Unternehmer gegenüber textgewandt ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung durch textgewandt oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von textgewandt beruhen. Dies gilt ebenfalls nicht, wenn hierdurch wesentliche Rechte oder Pflichten, die sich aus der Natur des Vertrags ergeben, so einschränkt werden, dass die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist.

(3) textgewandt haftet nicht, wenn Kunden, befugte oder unbefugte Dritte die Dienste oder Leistungen von textgewandt rechtswidrig nutzen.

§ 8 Haftung des Kunden

Der Kunde haftet für alle mittelbaren und unmittelbaren Folgen, Nachteile und Schäden, die textgewandt, Dritten oder anderen Kunden durch die missbräuchliche oder rechtswidrige Verwendung der von textgewandt erbrachten Leistungen durch den Kunden entstehen.

§ 9 Vertragskündigung

(1) Die Kündigung bedarf der Schriftform.

(2) Bei Verträgen über fortlaufende Leistungen ohne Mindestlaufzeiten ist das Vertragsverhältnis für beide Vertragspartner bis zum dritten Werktag eines Monats zum Ablauf des folgenden Monats kündbar.

(3) Verträge über eine einmalige, zeit- oder inhaltsgebundene Leistung sind nur aus wichtigem Grund kündbar. Falls textgewandt die Leistung zu diesem Zeitpunkt bereits ganz oder teilweise erbracht hat, ist ein dafür angemessener Schadenersatz zu leisten.

§ 10 Schlussbestimmungen

(1) Für Verträge mit Unternehmern ist Jena, Bundesrepublik Deutschland, der Erfüllungsort. Gerichtsstand ist Jena.

(2) Auf diese AGB und sämtliche Verträge mit textgewandt erhält ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.

(3) Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden oder nicht Bestandteil des Vertrages geworden sein, so berührt das die Wirksamkeit der restlichen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt an der Stelle der unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahe kommende Ersatzbestimmung, die die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung oder ihre Nichteinbeziehung in den Vertrag gekannt hätten. Dies gilt für die Unvollständigkeit der Bestimmungen entsprechend.